Insolvenzgericht darf Schuldner zu einer Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse ungeachtet eines Vorhalts zur Änderung auffordern

03.12.2009

Das Insolvenzgericht kann vom Schuldner eine Erklärung über seine Verhältnisse verlangen, um zu prüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners verbessert haben und die Entscheidung über eine Stundung deshalb zu ändern ist. Die Erklärungspflicht wird nicht davon abhängig gemacht, dass das Gericht der Partei zuvor eine Änderung ihrer Verhältnisse vorgehalten hat. Beruft sich der Schuldner als Partei auf Prozessunfähigkeit, so muss er Tatsachen darlegen, aus denen sich ausreichende Anhaltspunkte hierfür ergeben. BGH, Beschluss vom 05.11.2009, IX ZB 91/09