Positionspapier der AG SBV zum P-Konto

04.02.2010

Zum 1. Juli diesen Jahres wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage bietet das neue Gesetz eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes für alle Kontoinhaber.
Die zusätzliche Aufgabe des Ausstellens von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen darf nicht zu Lasten der laufenden Beratungsarbeit mit dem Ziel Schuldenregulierung gehen. Viele Schuldnerberatungsstellen führen schon jetzt lange Wartelisten, weil die begrenzten Ressourcen durch überschuldete Ratsuchende in existentiellen Krisen ausgeschöpft sind. Deshalb sollte die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung durch die Bundesländer geschaffen werden. Positionspapier der AG SBV zum P-Konto