Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen zulässig
18.02.2010
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger gilt während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur in Bezug auf die Insolvenzmasse. Für das freie, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Insolvenzverfahren hingegen nicht. BGH, Urteil vom 14.01.2010, IX ZR 93/09