Bundesjustizministerium zur Zukunft der Verbraucherinsolvenz

15.03.2010

In einer Presseerklärung zum heutigen Verbrauchertag hat das Bundesjustizminsterium erstmals Eckpunkte der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens genannt: "Im Insolvenzrecht soll die Zeit der Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenzen auf drei Jahre halbiert werden. Außerdem soll ein besonderes Entschuldungsverfahren für völlig vermögenslose Schuldner geschaffen werden." Pressemitteilung des BMJ (Link nicht mehr funktionstüchtig)