Modernisierung des Pfändungsschutzrechtes (GNeuMop)

26.03.2010

Auf Antrag der Länder Sachsen und Baden-Württemberg befasst sich am heutigen Freitag (26. März 2010) der Bundesrat unter TOP 9 erstmalig mit dem Gesetzentwurf.
Er sieht eine vollständige Überarbeitung und Novellierung der Bestimmungen zum Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor (§ 850ff. ZPO). Unter anderem soll der Katalog der unpfändbaren oder nur bedingt pfändbaren Bezüge stark modifiziert, d.h. eingeschränkt werden. Auch der § 850c ZPO (Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen) soll in seiner Struktur an das Sozial- und Wohngeldrecht angepasst werden. Richtschnur für den Pfändungsfreibetrag sollen demnach zukünftig die Regelsätze des SGB II und die Höchstgrenzen des Wohngeldgesetzes werden. Darüber hinaus sollen einige Bestimmungen zur Sachpfändung, insbesondere der § 811 ZPO, an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)