Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe

26.03.2010

Die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen den steigenden Aufwendungen für Prozesskostenhilfe Einhalt gebieten. Sie haben dazu einen "Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe" in den Bundesrat eingebracht, um die "Leistungen der Prozesskostenhilfe ... auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß zu begrenzen". Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe