Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts wird in den Bundestag eingebracht

07.05.2010

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Gesetzesentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts" in den Bundestag einzubringen. Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vor. Der Beschluss entspricht inhaltlich einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Oktober 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 16. Legislaturperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.
Gesetzesentwurf vom 09.02.2010 (DR 69/10)