GNeuMoP wird in den Bundestag eingebracht

07.05.2010

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Gesetzesentwurf für ein "Gesetz zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" in den Bundestag einzubringen. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Gesetzesentwurf vom 11.03.2010 (DR 139/10)