Kein Recht zur fristlosen Kündigung eines Mietvertrags wegen Lastschriftwiderrufs durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

04.06.2010

Eine Wohnraumkündigung wegen zwei ausstehender Mieten infolge Lastschriftwiderrufes durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter ist nicht begründet, da der Insolvenzverwalter nicht Erfüllungsgehilfe des Schuldners ist. Ein dem Mieter zurechenbares schuldhaftes Verhalten liegt damit nicht vor. Der Insolvenzverwalter muss die ausstehenden Mieten nicht "nachzahlen". LG Hamburg, Urt. v. 30. 4. 2010 - 311 S 107/09, ZInsO 22/2010, 958