Aufruf der AG SBV: Monitoring zum Start des P-Kontos

21.06.2010

Zum 1.7.2010 tritt die Reform des Kontopfändungsrechtes in Kraft, die deutliche Verbesserungen für die Schuldner/innen, aber auch zusätzliche Belastungen für Schuldnerberatungsstellen mit sich bringen wird.
Der Gesetzgeber erhofft eine Entlastung der Justiz und der Betroffenen und verbindet mit der Reform durch die Entlastung der Kreditinstitute als Drittschuldner auch die Hoffnung, dass diese die ZKA-Erklärung ("Recht auf ein Girokonto") endlich durchgängig umsetzen werden. AG SBV und ZKA haben mit dem Ziel, eine bundesweit einheitliche Umsetzung zu garantieren, verschiedene Materialien entwickelt (wie Musterbescheinigung, Kundeninformation).
Die AG SBV möchte die Umsetzung der Reform - zunächst für den Zeitraum 1.7.2010 bis 30.6.2011 - dokumentieren. Alle Beratungsstellen werden mit dem entwickelten beigefügten Fragebogen gebeten zu dokumentieren, wie hoch die Nachfrage nach Bescheinigungen tatsächlich ist.
Zusätzlich soll in ausgewählten Regionen die Umsetzung detaillierter erfasst werden. So sollen beispielsweise der Bescheinigungsinhalt erfasst sowie - differenziert nach Kreditinstituten - mögliche Mehrkosten und Nutzungseinschränkungen von P-Konten dokumentiert werden. Insgesamt gilt es nachzuweisen, ob das von der Politik ausgegebene Ziel "das Recht auf Girokonto" zu erreichen, umgesetzt wird. Hierzu sucht die AG SBV Beratungsstellen, die sich beteiligen wollen!!!
Einheitliche Dokumentationsbögen sind in Vorbereitung und werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Beratungsstellen, die sich beteiligen wollen, wenden sich bitte an den Sprecher des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung, Thomas Zipf (SB der Stadt Darmstadt, thomas.zipf(at)darmstadt.de ).
Erfassungsbogen der AG SBV