Keine Zulassung mehr von Kraftfahrzeugen bei KFZ-Steuerrückständen

22.06.2010

Zum 01.07.2010 tritt das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz in Kraft, das künftig die KFZ-Steuer nach dem CO2-Ausstoß eines Kraftfahrzeugs bemisst. Gleichzeitig wurde der § 13 Abs. 1a des Gesetzes geändert. Er regelt zukünftig bundesweit, dass keine Zulassung eines Kraftfahrzeuges mehr erfolgen darf, wenn Kraftfahrzeugsteuerrückstände von mehr als 5 Euro bestehen. Geprüft wird dies von der jeweiligen Zulassungsbehörde, die die entsprechenden Daten elektronisch von der zuständigen Steuerbehörde übermittelt bekommt. 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteurgesetzes vom 27.05.2010