Regelsätze für ALG II bleiben unverändert

30.06.2010

Durch die "Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 01. Juli 2010" (BGBl. I, S. 820) vom 07.06.2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben, dass die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II unverändert bleiben. 
Grund dafür ist, dass sich der aktuelle Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geändert hat. Der Gesetzgeber ist jedoch aufgerufen, anstelle der sachwidrigen Koppelung der Anpassung der Regelleistung an den aktuellen Rentenwert bis Ende 2010 ein anderes Verfahren zu finden, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010.