Treuhänder darf Gläubiger über Versagungsgründe informieren

06.08.2010

Der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, welche die Versagung der Restschuldbefreiung begründen können, auch wenn ihm diese Aufgabe nicht eigens übertragen worden ist. BGH, Beschluss vom 01.07.2010, IX ZB 84/09