Kundeninformation des ZKA und der AG SBV zum "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto

12.08.2010

Das sog. "Monatsanfangsproblem" war Anfang August Gegenstand einer vielfach publizierten dpa-Meldung (vgl. am 05.08.2010: Frankfurter Rundschau "Gesetzespanne räumt Konten leer"; BILD "Tausende Sozialhilfe-Empfänger kommen nicht an ihr Geld").
Da Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Sozialrenten) sowie Lohn oft am letzten Werktag eines Monats für den nächsten Monat auf den Konten gutgeschrieben werden, kann folgende Situation eintreten: Der Freibetrag für den Monat, in dem die Gutschrift erfolgt, ist bereits verbraucht. Der Freibetrag für den nächsten Monat, für den die Sozialleistung oder der Lohn gezahlt worden ist, kann die Gutschrift noch nicht schützen, da die Gutschrift bereits im Vormonat erfolgt ist. Somit kommt es zum genannten "Monatsanfangsproblem": Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen müsste die Bank als Drittschuldner im schlechtesten Fall den gesamte Betrag dem pfändenen Gläubiger überweisen. Der Schuldner stände ohne ausreichende Mittel zum Lebensuterhalt da.
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der privaten Kreditwirtschaft und die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) haben nun eine gemeinsame Kundeninformation zum sog. "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto herausgegeben. Die Kundeninformation beschreibt verschiedene Fallgestaltungen und gibt Hinweise zur Lösung der Problematik. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Freigabe der eingegangenen Beträge nach § 765a ZPO. Eine entsprechende Formulierungshilfe ist ebenfalls beigefügt.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung sieht außerdem die Notwendigkeit, allen von einer Kontopfändung Betroffenen zu einem Antrag auf Erneuerung des Moratoriums gemäß § 835 Abs. 3 ZPO zu raten. Eine entsprechende Formulierungshilfe veröffentlichen wir hier ebenfalls.