SCHUFA soll nicht mehr allein für Meldung von P-Konten zuständig sein

02.11.2010

Knapp ein Vierteljahr nach Einführung des P-Kontos soll es schon die erste Änderung geben. In einer Gesetzesvorlage im Rahmen der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie hat die Bundesregierung auch eine Änderung des § 850k Absatz 8 ZPO vorgesehen. Zukünftig soll nicht nur die SCHUFA als zentrale Meldestelle für die Führung von P-Konten zuständig sein, sondern allgemein "Auskunfteien". Gesetzentwurf der Bundesregierung (DR 17/3356) vom 21.10.2010 (siehe Seite 8)