Düsseldorfer Tabelle 2011

02.12.2010

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue "Düsseldorfer Tabelle", die ab dem 01.01.2011 gültig sein wird, veröffentlicht. Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wird zum neuen Jahr keine Änderungen in der Höhe des Kindesunterhalts bringen. Den Unterhaltsverpflichteten bleibt allerdings ein höherer Selbstbehalt von 50 Euro; er beträgt zukünftig für Unterhaltpflichtige, die arbeiten, 950 Euro. Düsseldorfer Tabelle 2011