Datenspeicherung der SCHUFA aufgrund eines Insolvenzverfahrens
03.08.2012
Übersicht
Immer wieder taucht in den Foren die Frage auf, ob die SCHUFA Daten über die Verbraucherisolvenz sammelt, welche Einträge sie vornimmt und wann diese wieder gelöscht werden.
Die SCHUFA sammelt im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens folgende Merkmale:
- Außergerichtliche Einigung erfolgreich:
Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre - Gerichtliches SBP-Verfahren erfolgreich:
Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre - Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse:
Merkmal: Insolvenzverfahren abgewiesen
Löschungsfrist: 5 Jahre - Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
Merkmal: Insolvenzverfahren eröffnet
Löschungsfrist: 3 Jahre - Ankündigung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung angekündigt
Löschungsfrist: 6 Jahre - Versagung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung versagt
Löschfrist: 3 Jahre - Erteilung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung
Löschfrist: 3 Jahre
Quelle: SCHUA-Präsentation 2006