Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens für (ehemals) Selbständige

18.07.2014

Link zur Justiz NRW

Zu Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gibt es noch keinen Formularzwang.

Die Justiz NRW hat hierfür diese Formulare entwickelt sowie auch Vordrucke zur
Verfahrenskostenstundung.