OLG Schleswig urteilt, dass Anspruch auf Rückumwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto besteht

02.08.2012

Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass ein Bankkunde einen Anspruch auf Rückumwandlung seines P-Kontos in ein "normales" Girokonto hat. In einer Pressemeldung zu dem Urteil führt das Gericht aus: "Die Klausel, nach der ein Anspruch auf Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto nicht besteht, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Das Girokonto wird nur auf Verlangen des Kunden als Pfändungsschutzkonto geführt wird, um sein Existenzminimum zu schützen. Dieser Schutz soll ihm jedoch nicht aufgezwungen werden. Entfällt das Verlangen des Kunden, gelten die bisherigen Regelungen über den Girokontovertrag weiter." Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Juni 2012, Aktenzeichen 2 U 10/11