Was macht die Schuldnerberatung?

06.03.2012

Professionelle Hilfe: Die Schuldnerberatung

Ablauf der Schuldnerberatung

Terminvereinbarung

Wenn Sie sich zu einer Schuldnerberatung entschlossen haben, weil Ihnen der Schuldenberg über den Kopf gewachsen ist und sie ohne Rat und Unterstützung nicht mehr weiterkommen, sollten Sie zunächst bei einer Schuldnerberatung telefonisch einen Termin vereinbaren. Die nächste Schuldnerberatungsstelle finden Sie über unsere Adressdatenbank, in der alle gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen und alle nach der Insolvenzordnung anerkannten Insolvenzberatungsstellen aufgeführt sind: Adressdatenbank Schuldnerberatungsstellen
Ausdrücklich warnen wir vor den schwarzen Schafen die sich auf dem Markt der Schuldnerberatung tummeln - den gewerblichen Schuldenregulierern. Sie werben in Tageszeitungen, Anzeigenblättern, im Internet und im Videotext damit, bei Schuldenproblemen "kompetent, schnell, effizient, vertraulich und persönlich " zu helfen und weisen in der Regel darauf hin, dass ihre "Dienstleistungen" keine "Rechtsberatung" sind . Wenn Sie solche Anzeigen lesen: Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Zu oft verbergen sich dahinter "Dienstleister", die für hohe Kosten nichts leisten. FAQ - Geschäfte mit der Not: Gewerbliche Schuldenregulierer

Wie nutze ich die Zeit bis zum Erstberatungsgespräch?

Wenn Sie sich um einen Termin bei einer der gemeinnützigen und kostenlosen Schuldnerberatungsstellen bemühen, müssen Sie leider regelmäßig mit langen, manchmal monatelangen Wartezeiten rechnen. Die meisten Beratungsstellen bieten deshalb neben den regulären Beratungsterminen Notfall- oder Kriseninterventionstermine und häufig auch telefonische Beratungszeiten an. Erkundigen Sie sich bereits bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatungsstelle, ob die Schuldnerberatungsstelle solche Termine anbietet.
Auf jeden Fall kann man in der Wartezeit die Forderungsunterlagen sortieren, vervollständigen und gfs. aktualisieren. Evtl. ist es auch sinnvoll, Gläubiger auf den ausstehenden Erstgesprächstermin hinzuweisen und solange eine Stundung vorschlagen. Sinnvoll ist es auch, sich einen genauen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen.
Näheres können sie in unserer FAQ - Hinweise zur Vorbereitung auf den Erstgespräch bei der Schuldnerberatung erfahren.

Das Erstberatungsgespräch

Das erste und evtl. weitere Gespräche mit der Schuldnerberatung dienen hauptsächlich dazu

  • einen möglichst genauen Überblick über die Verschuldungssituation zu gewinnen,
  • einen Überblick über die Einnahme- und Ausgabesituation Ihres Haushaltes, sowie der sonstigen finanziellen Situation zu erhalten,
  • die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Überschuldung kennenzulernen,
  • die aktuelle Lebenssituation kennenzulernen,
  • die Prüfung, ob existenzsichernde Maßnahmen und Vollstreckungsschutzmaßnahmen notwendig sind und
  • Festlegung erster Beratungsschritte und -ziele

Beratungsgrundsätze, Beratungsziele, Mitarbeit

Vertraulichkeit/ Verschwiegenheit: Die Beratung findet in einem geschützten Rahmen statt. Die Beteiligung und Zustimmung des Ratsuchenden an allen Entscheidungen und Verfahren wird garantiert. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Ratsuchenden im Einzelfall werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Weder über die Beratung als solche, noch über die Inhalte der Beratung. Zu Beginn der Beratung wird mit dem Ratsuchenden besprochen welche Informationen ggf. an wen weitergegeben werden.

Freiwilligkeit: Die Ratsuchenden müssen das Angebot einer ganzheitlich umfassenden Schuldnerberatung freiwillig nachfragen. Das schließt eine Zwangsberatung oder die Verknüpfung anderer Leistungen mit der Inanspruchnahme von Schuldnerberatung aus.

Ergebnisoffenheit: Ziele, Schritte und Verfahren eines Beratungsprozesses werden zwischen Berater und Ratsuchendem vereinbart und im weiteren durch den Verlauf der Schuldnerberatung bestimmt. Ziele, Schritte und Verfahren müssen möglicherweise im Verlaufe eines Beratungsprozesses angepasst oder verändert werden.

Ganzheitlichkeit: Schuldnerberatung berücksichtigt bei der Deutung und Bearbeitung des Problems neben juristischen und ökonomischen auch psychische, familiäre und soziale Zusammenhänge.

Zu Beginn des Beratungsprozesses wird die Beraterin/ der Berater mit Ihnen abstimmen, welche Arbeitsaufträge Sie erledigen können und in welchen Bereichen Sie die professionelle Kompetenz der Schuldnerberatung als Unterstützung benötigen. Nicht nur wegen des in vielen Beratungsstellen fehlenden Personals, sondern vor allem auch, weil es um Ihre Lebenssituation und auch um Ihr Geld und die Gestaltung Ihres Lebens geht, wird die Beratungsstelle immer besonderen Wert darauf legen, dass Sie möglichst eigenständig handeln.

Sollten Sie sich dabei überfordert fühlen, können Sie auf die Unterstützung der Berater/innen zählen - Sie werden mit Ihren Problemen nicht alleine gelassen!

Haushalts- und Budgetplanung

Gerade zu Beginn einer Schuldnerberatung kann es vorkommen, dass die Beraterin/ der Berater Sie auf eine nach ihrer/ seiner Meinung nicht notwendige Ausgabe in Ihrem "Haushaltsplan" hinweist, die aus ihrer/ seiner Sicht die Schuldenregulierung und/oder Ihren notwendigen Lebensunterhalt gefährden könnte.
Bei der Prüfung Ihrer monatlichen Einnahmen wird Sie die Schuldnerberatung auch dazu beraten, ob Sie Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben.
Diese Hinweise sollten Sie nicht als Bevormundung auffassen, sondern als Möglichkeit nutzen und mit Ihrer Beraterin/ Ihrem Berater über Ihre finanziellen und persönlichen Planungen sprechen. Sie selbst wissen, was Ihnen wichtig erscheint - die Schuldnerberatung kann Ihnen jedoch aus unabhängiger und objetiver Sicht bei der Einschätzung helfen, ob Sie sich diese und andere Ausgaben auf Dauer leisten können. Die Beratungsstelle kann Ihnen Orientierungshilfen geben. Sie selbst entscheiden dabei, wie Sie Ihre finanziellen Mittel verwenden und wie Sie Ihren Haushalt planen: Sie können ein ausführliches Haushaltsbuch führen, in das Sie jede einzelne Einnahme und Ausgabe eintragen. oder darauf beschränken, Ihre regelmäßigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben festzuhalten.
Für den Erfolg einer Schuldnerberatung ist es aber unerlässlich, dass Sie überblicken können, wofür Sie Ihre monatlichen Einkünfte verwenden.

Schuldenregulierung

  • Forderungsüberprüfung: Nach der Erstberatungsphase, teilweise parallel dazu wird die Beratungsstelle die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Forderungen und der damit verbundenen Kosten und Zinsen prüfen. 
  • Zieldefinition: Ein wichtiger Schritt in dieser Phase der Schuldnerberatung ist die gemeinsame Zieldefinition, die die Beraterin/ der Berater mit Ihnen vornimmt. Es gilt zu klären, ob Sie z.B. zunächst "nur" mit Ihren Schulden besser leben können oder ob Sie in Verhandlungen mit Ihren Gläubigern eine vollständige Regulierung aller bestehenden Forderungen erreichen möchten. 
  • Verhandlungen mit den Gläubigern: Bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern wird die Beratungsstelle Sie dabei unterstützen, einen Interessensausgleich mit allen Beteiligten zu finden. Dies ist auch von großer Bedeutung für Ihre Gläubiger, die so transparente Regulierungsvorschläge erhalten, die auf realistischen und nachvollziehbaren Grundannahmen basieren. Dabei werden entweder Sie - im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen - selbst tätig oder die Schuldnerberatungsstelle wird für Sie mit den einzelnen Gläubigern verhandeln.

Wichtig ist auch hierbei, dass die Verhandlungen und die jeweiligen Regulierungsschritte und - vorschläge eng mit Ihnen abgestimmt werden. 

Ihre persönlichen wirtschaftlichen und sozialen Existenzgrundlagen bleiben jederzeit gewahrt. Richtschnur für Ihre finanzielle Belastbarkeit sind die Pfändungsfreigrenzen und bietet so die Gewähr, dass Ihre Wohnung und Ihr Lebensunterhalt gesichert sind.

Als mögliche Regulierungsmaßnahmen kommen in Frage:

  • Stundung der Forderungen
    Diese Maßnahme ist sinnvoll, wenn es sich nur um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit handelt. Beispielsweise wenn bereits fest steht, dass man in einigen Monaten wieder eine Arbeitsstelle mit regelmäßigem Lohn oder Gehalt hat und daraus Zahlungen aufnehmen kann.
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
    Ratenzahlungsvereinbarungen kommen in Frage, wenn ausreichendes Einkommen vorhanden ist, die ausstehenden Forderungen einschl. der laufenden Zinsen in einem überschaubaren Zeitraum zu tilgen.
  • Forderungsnachlässe
    Üblicherweise werden Forderungsnachlässe auch "Vergleiche" genannt. Hierbei verzichtet der Gläubiger aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfall auf mehr oder weniger große Bestandteile seiner Forderung. Der Restbetrag wir entweder in Form einer einmaligen Zahlung (z.B. aus angesparten Mitteln, Zuwendungen von Verwandten/Bekannten, Stiftungsmitteln, Stiftungsdarlehen o.ä.) geleistet. Kommt eine einmalige Zahlung nicht in Frage, so kann der Forderungsbetrag zins- und kostenfrei festgeschrieben werden und ratenweise getilgt werden.
    Ob und in welcher Höhe und Form Vergleiche möglich sind, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann nicht pauschalisiert werden. Alter der Forderung, Prognose der finanziellen Zukunftssituation des Schuldners, persönliche und soziale Situation und Prognose des Schuldners spielen hier eine große Rolle.
  • Vollständiger Erlass der Forderung
    Hierbei verzichtet der Gläubiger aufgrund einer entsprechenden finanziellen, persönlichen und sozialen Prognose des Schuldners auf seine Forderung. Vor allem bei Behörden und öffentlichen Stellen können Forderungen aufgrund von entsprechenden Vorschriften erlassen oder niedergeschlagen werden.

Insolvenzberatung

Falls Sie nach Ihrer heutigen wirtschaftlichen und sozialen Situation in den nächsten Jahren Ihre Schulden nicht werden zurückzahlen können, bietet sich Ihnen als eine mögliche Lösung das Insolvenzverfahren an. Hier stehen Ihnen entweder das Regelinsolvenzverfahren (für Selbstständige und unter bestimmten Umständen auch für ehemals Selbständige) oder das Verbraucherinsolvenzverfahren (für Verbraucherschuldner/innen und unter bestimmten Umständen wiederum auch für ehemals Selbständige) offen.

Die Schuldnerberatungsstelle wird Sie, soweit sie anerkannte Stelle nach der Insolvenzordnung ist, bei der Durchführung des notwendigen außergerichtlichen Einigungsversuches und gfs. bei der Antragstellung unterstützen bzw. ihn für Sie ganz/teilweise durchführen. Auch während des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensperiode wird man Sie bei Fragen und Problemen beraten und unterstützen.

Möglicher Leistungskatalog einer Schuldnerberatungsstelle

Die Reihenfolge der nachstehenden Aufzählung der Leistungen/Aufgaben ist nicht als starr anzusehen und auf eine umfassende und langfristige Beratung ausgelegt.

1. Basisberatung
1.1 Information über die Arbeitsweise in der Schuldnerberatung
1.2 Erheben der psychosozialen Situation
1.2.1 Erfassung der persönlichen Daten, der familiären- und beruflichen Situation
1.2.2 Erstellung einer Einnahmen/Ausgabenübersicht
1.2.3 Erfassung der Gesamtverbindlichkeiten
1.2.4 Reflexion der materiellen Konsequenzen und sozialen Folgen der Überschuldung
1.2.5 Erfassung weiterer Probleme und Beurteilung der Auswirkungen auf die Schuldnerberatung
1.3 Überprüfung der Notwendigkeit existenzsichernder Maßnahmen
1.4 Erstellen einer ersten Arbeitshypothese zu den Ursachen der Überschuldung 
1.5 Klärung des Selbsthilfepotenzials des Schuldners/der Schuldnerin
1.6 Beschreibung des Beratungszieles
1.7 Absprachen zur Zusammenarbeit, Vereinbarung eines Beratungskontraktes

2. Existenzsicherung

2.1 Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes
2.1.1 Haushalts- und Budgetberatung
2.1.2 Sozialleistungsberatung
2.1.3 Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht
2.1.4 Überprüfung der Pfändungsfreibeträge und ggf. Unterstützung bei der Erhöhung des Pfändungsfreibetrages 
2.1.5 Beratung und Hilfestellung bei Kontopfändungen, Lohnabtretung und Aufrechnung
2.1.6 Unterstützung bei der Reduzierung bzw. Aufstellung nicht zwingend notwendiger Ausgaben
2.2 Hilfen bei drohendem Verlust der Wohnung und bei vergleichbaren Notlagen
2.3 Hilfen zur Erhaltung und Wiedererlangung des Arbeitsplatzes
2.4 Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen
2.5 Erhalt des Girokontos und Hilfe bei der Einrichtung eines Girokontos

3. Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz
3.1 zusammenstellen, ordnen, aktualisieren der Schuldenunterlagen
3.2 Überprüfung der Forderungen nach Grund und Höhe
3.3 Hilfen zur Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte
3.4 Erschließung anwaltlicher Vertretung und Unterstützung
3.5 Mitwirkung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe
3.6 Versicherungsberatung
3.7 Kreditberatung

4. Psychosoziale Betreuung
4.1 Klärung und Bewertung der individuellen Ursachen der Ver- und Überschuldung und des Konsumverhaltens
4.2 Klärung des Anspruchsniveaus und der finanziellen Lebensplanung
4.3 Erarbeiten von Handlungsalternativen zur Vermeidung erneuter Schuldenprobleme
4.4 Befähigung zum Leben an der Pfändungsgrenze
4.5 Klärung und Bearbeitung der im Zusammenhang mit Überschuldung stehenden Beziehungs- und Persönlichkeitsprobleme
4.6 Motivationsarbeit
4.7 Stärkung der Selbsthilfepotenziale
4.8 Vermittlung zusätzlicher sozialer Beratungsangebote und Hilfen
4.9 Teilnahme an Hilfeplangesprächen

5. Regulierung und Entschuldung
5.1 Erstellung und Umsetzung von Regulierungsplänen unter Beachtung folgender Aspekte:
5.1.1 Familieneinkommen und Unterhaltsverpflichtungen
5.1.2 Sicherung einzelner Forderungen
5.1.3 potenziell "rechtswidrige" Forderungen (Teilforderungen), z.B. Zinsen, Kosten
5.1.4 frei verfügbare Eigenmittel bzw. Fremdmittel von Schuldner/in
5.2 Führung von Verhandlungen mit Gläubigern zur Umsetzung des Regulierungsplanes
5.3 in Ausnahmefällen: Umsetzung des Regulierungsplanes durch Lohnverwaltung bzw. treuhänderische Abtretung
5.4 Beantragung von Stiftungs- und/oder Fondsmitteln

Quelle des Leistungskataloges: Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Job-Center und Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II des Deutschen Caritasbandes Deutschland, 2005