Stiftungen und Entschuldungsfonds

01.01.2003

Entschuldung über Stiftungen

Diese Seite richtet sich in erster Linie an (Schuldner)Berater(innen), die sich einen Überblick über Stiftungen und deren Leistungen verschaffen wollen. Fast alle Stiftungen vergeben ihre Mittel nur, wenn sich Antragsteller in Betreuung bzw. Beratung einer entsprechenden Beratungsstelle befinden. Ebenso müssen in der Regel Anträge mit einer Stellungnahme der Beratungsstelle von dieser bei der Stiftung eingericht werden. 

Wer Erfahrungen mit den aufgeführten Stiftungen hat oder Stiftungen kennt, die in den Leitfaden aufgenommen werden sollten, kann über ein  Formular Kontakt mit uns aufnehmen. Wir werden die Meldungen weiterleiten und diese Seite entsprechend ausbauen.

Rat für Betroffene: Falls Sie meinen, evtl. Leistungen einer hier aufgeführten Stiftung erhalten zu können, wenden Sie sich am Besten direkt an eine entsprechende Beratungstelle vor Ort. Adressen erfahren Sie von den Wohlfahrtsverbänden oder dem Sozial- und Jugendämtern. Schuldnerberatungstellen vor Ort können Sie in unserer Adressdatenbank finden.

Leitfaden "Stiftungen zur individuellen Hilfe"

Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiurg e.V. - Referat Caritassozialdienst - hat einen Leitfaden Stiftungen zur individuellen Hilfe erarbeitet und im Mai 2003 veröffentlicht. Leider ist dieser derzeit nicht online verfügbar.
 
"Individuelle Not, und damit verbunden insbesondere auch die finanzielle, wird immer größer, zumindest jedoch differenzierter. Gleichzeitig wird es immer schwerer, finanzielle Ressourcen und Spielräume zu erschließen." (aus dem Vorwort des Leitfadens)
 
Vor diesem Hintergrund befasste sich eine Arbeitsgruppe mit Stiftungen, in erster Linie Stiftungen des bürgerlichen Rechts, deren Stifter sich für individuelle Unterstützung von Einzelpersonen bzw. Familien entschieden haben. Die Gruppe hat aufgrund eigner Erfahrungen und Recherchen in einem ersten Schritt einige Stiftungen in den Leitfaden aufgenommen und jeweils Anschrift, Kontaktpersonen, Voraussetzungen für Leistungen Leistungsarten, Antragserfordernisse und stichwortartige Bewertungen zusammengetragen. 
Einige Stiftungen arbeiten zwar nur regional begrenzt in Baden-Württemberg, in den anderen Bundesländern gibt es jedoch ähnliche oder gleiche Stiftungen. Dies betrifft z.B. Stiftungen für ehemalige Strafgefangene (sog. Resozialisierungsfonds) oder Stiftungen für in Notlagen geratene Familien. Soweit sie uns bekannt sind, haben wir die entsprechenden Anschriften auch hier veröffentlicht.

Stiftungen "Familie in Not"

Grundsätzliches: In einigen Bundesländern gibt es Landesstiftungen für "Familien in Not". Sie unterstützen Familien mit Kindern, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in eine überwiegend unverschuldete, extreme Notlage geraten sind, zum Beispiel durch einen Todesfall, schwere oder langdauernde Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit, Geburt eines Kindes. Relativ schnell, manchmal auch unbürokratisch können diese Familien finanzielle Hilfe aus den Stiftungen bekommen.

Voraussetzung für finanzielle Zuschüsse ist in der Regel, dass eine Hilfe der öffentlichen Hand entweder nicht möglich ist oder nicht ausreicht, um die entstandene Notlage abzuwenden. Dies gilt besonders für Leistungen der örtlichen Sozialhilfeträger.
Eine Reihe dieser Stiftungen gewähren auch Zuschüsse oder zinslose Darlehen zur Entschuldung, sofern die Überschuldung mit einem der o.g. Ereignisse in engem Zusammenhang steht.
 
Antragsverfahren: Bei fast allen Landestiftungen können die Betroffenen nicht selbst Anträge auf Stiftungsleistungen stellen. Voraussetzung ist immer, dass sie von einer Beratungsstelle (z.B. Schuldnerberatungstelle, Allgmeine Sozialberatungstelle) der Freien Wohlfahrtpflege (also Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtverband, Rotes Kreuz oder Zentrale Wohlfahrtstelle der Juden in Deutschland) oder einer Beratungsstelle örtlichen Sozial-, Jugend- oder Gesundheitsamtes betreut werden.
Diese Stellen informieren und beraten über die möglichen Leistungen und Voraussetzungen und leiten die Anträge an die jeweiligen Stiftungen mit einer Stellungnahme weiter.
 
Unser Rat: Wenden Sie sich zunächst immer an eine Beratungstelle vor Ort! Adressen finden Sie im Telefonbuch. Schuldnerberatungstellen vor Ort können Sie in der Adressdatenbank in unserem Forum finden

Resozialisierungsfonds für ehemalige Straffällige

Einige Länder, nicht alle, haben Resozialisierungsfonds für ehemalige Straffällige. Die Stiftungen gewähren ehemaligen Straffälligen Bankbürgschaften - in Ausnahmefällen auch Direktdarlehen - für eine Gesamtsanierung der Schulden mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Neubeginns.
Die Abwicklung und Verhandlungsführung mit den Gläubigern erfolgt oft über beauftragte Bewährungshelfer, in manchen Stiftungen auch direkt durch die Stiftung selbst. Die Vorbereitung, insbesondere das Verhandeln mit den Gläubigern kann jedoch meist über jede Schuldnerberatungsstelle erfolgen. Aber: Ohne Beratungsstelle geht es auch hier nichts! 
Eine Übersicht der einzelnen Stiftungen mit Einzelheiten zu ihren Modellen und Darlehensobergrenzen finden sie hier.

Stiftung Integrationshilfe für ehemals Drogenabhängige (Marianne-von-Weizäcker-Fonds)

Grünstr. 99
59063 Hamm
Tel.: 02381 - 2 10 06
E.Mail: InfoMail
Website: Marianne-von-Weizsäcker-Stiftung
Die Stiftung Integrationshilfe gewährt bundesweit Entschuldungshilfen und Wiedereingliederungshilfen in das Berufsleben für ehemals Drogenabhängige (von illegalen Drogen, von Alkohol und von Medikamenten), die bereits eine Therapie abgeschlossen haben. Dazu gehören:

  • Verzinste Entschuldungsdarlehen, individuell auf den Einzelfall abgestimmt.

Zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung ist die Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens

  • zur Finanzierung der Kosten zur Wiedererlangung des Führerscheins bei nachweislicher Aussicht auf einen Arbeitsplatz,
  • zur Finanzierung von Lehrmitteln, Computern und Weiterbildungskosten,
  • zur Finanzierung von Ausbildungskosten

bis maximal 2.000,00€ möglich.

Die Zinssätze liegen zur Zeit zwischen 4,40% und 7,25 % (Stand: Juli 2003). 
Hilfesuchende können sich nur über eine entsprechende Einrichtung (stationäre Therapieeinrichtung, Suchtberatungsstelle, Schuldnerberatungsstelle) an die Stiftung wenden.
 
Die Beratungsstelle

  • erstellt gemeinsam mit dem Antragsteller einen Haushaltsplan sowie eine Aufstellung über alle bestehenden Verbindlichkeiten
  • führt in der Regel die Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern
  • übernimmt die begleitende Beratung des Antragstellers für die Zeit des Schuldenabtrags an die Stiftung

Verantwortlicher Redakteur: Thomas Seethaler