Antrag nach § 850 c ZPO (Berücksichtigung der Ehefrau)
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Absender:
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An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht
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Pfändungs- und Pberweisungsbeschluß vom __________________
Sache Geldquelle-Bank ./. mich
Aktenzeichen: _______________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Berichtigung des pfändbaren Betrages gem. § 850 c ZPO.
Aufgrund des vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird der pfändbare Teil des Lohnes einbehalten. Bei der Berechnung des pfändbaren Betrages wird allerdings eine weitere unterhaltsberechtigte Person, meine Ehefrau, nicht berücksichtigt.
Meine Ehefrau bezieht lediglich einen geringfügigen Lohn von ___________ €. Da meine Ehefrau damit ein Einkommen erzielt, das erheblich unter meinen Einkünften liegt, ist dieses nicht geeignet, mich von meiner Unterhaltspflicht gegenüber meiner Ehefrau zu befreien. Als Richtschnur für die Nichtberücksichtigung eines Angehörigen bieten sich ein höheres Einkommen als der Grundfreibetrag des § 850c ZPO, also 930,00 €, an ( Stöber, Forderungspfändung, Anmerkungen zu § 850c Abs. 4 ZPO, 1063ff ).
Mit freundlichen Grüßen
________________________ (Unterschrift)
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