Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenz

18.07.2012

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz hat das Bundeskabinett heute den sog. Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" verabschiedet. Dieser Entwurf soll nach der Sommerpause des Bundestages im September in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Soweit aus der Presseerklärung ersichtlich, wurden keine gravierenden Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom Januar dieses Jahres in den Gesetzesentwurf eingefügt. Insbesondere bleibt es bei der Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre, wenn 25% der Forderungen und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Auf fünf Jahre soll sich das Verfahren verkürzen, wenn nur die Verfahrenskosten gedeckt sind.

Auch bei der Gestaltung des außergerichtlichen Einigungsversuches gibt es im Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf offensichtlich keine Änderungen. Auf den Einigungsversuch kann verzichtet werden, wenn nach eingehender persönlicher Beratung und Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners den Gläubigern weniger als 5% der Forderungshöhe angeboten werden kann bzw. wenn mehr als 20 Gläubiger vorhanden sind. Die Gebühr für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung soll weiterhin nach Nr. 2502 VV RVG 60,-- Euro betragen.

Regierungsentwurf "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte"