Restschuldversagung für die Dauer der fehlenden Tilgung einer Insolvenzstraftat im Bundeszentralregister
02.10.2004
AG München, Beschluss vom 02.10.2004 - 1502 IN 876/03., ZVI 2004, 129
Leitsatz:
Die Restschuldbefreiung ist zu versagen, solange eine Insolvenzstraftat nicht im Bundeszentralregister getilgt ist. Dies gilt auch dann, wenn eine einzelne Tilgungsfrist zwar abgelaufen ist, eine Tilgung wegen Folgetaten aber nicht erfolgt ist.
AG München, Beschluss vom 02.10.2004 - 1502 IN 876/03., ZVI 2004, 129