Eine auf Schätzungen des Schuldners beruhende Steuererklärung und der daraus resultierende Steuerbescheid müssen nicht unrichtig sein

12.01.2006

BGH, Beschluss vom 12.01.2006, Az. IX ZB 29/04

Leitsatz des Gerichts:

  1. Eine teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhende Einkommensteuererklärung ist nur dann "unrichtig" im Sinne von § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO, wenn die Unrichtigkeit von in ihr enthaltenen Angaben feststeht.
  2. Ein bestandskräftiger, teilweise auf Schätzungen des Finanzamts beruhender Steuerbescheid beweist für sich genommen nicht die Unrichtigkeit der Steuererklärung des Steuerpflichtigen.

 

BGH, Beschluss vom 12.01.2006, Az. IX ZB 29/04