Eine auf Schätzungen des Schuldners beruhende Steuererklärung und der daraus resultierende Steuerbescheid müssen nicht unrichtig sein
12.01.2006
BGH, Beschluss vom 12.01.2006, Az. IX ZB 29/04
Leitsatz des Gerichts:
- Eine teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhende Einkommensteuererklärung ist nur dann "unrichtig" im Sinne von § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO, wenn die Unrichtigkeit von in ihr enthaltenen Angaben feststeht.
- Ein bestandskräftiger, teilweise auf Schätzungen des Finanzamts beruhender Steuerbescheid beweist für sich genommen nicht die Unrichtigkeit der Steuererklärung des Steuerpflichtigen.