Versagung der Restschuldbefreiung bei Wohnsitzwechsel ohne Anzeige an den Insolvenzverwalter und bei Arbeitsaufnahme ohne Anzeige

18.09.2006

LG Verden, Beschluss vom 18.09.2006, 6 T 181/06, ZVI 2006, 469

Leitsatz:
1. Die Restschuldbefreiung ist nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO zu versagen, wenn der Schuldner einen Wohnungswechsel dem Verwalter/Treuhänder nicht anzeigt.

2. Die Restschuldbefreiung ist nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO zu versagen, wenn der Schuldner einen Nachweis für seine Arbeitslosigkeit trotz Aufforderung nicht vorlegt und auch die Auf-nahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nicht anzeigt.

LG Verden, Beschluss vom 18.09.2006, 6 T 181/06, ZVI 2006, 469