Keine Versagung der RSB wegen nicht vollständiger Erfüllung eines gerichtlichen Vergleichs
23.12.2006
LG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006, 25 T 1174/06 (nicht rechtskräftig)
Leitsatz:
Schließt der spätere Insolvenzschuldner fast zwei Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich, den er nur teilweise erfüllt, führt dies nicht zu einer Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO wegen Verzögerung des Insol-venzverfahrens. §§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO
LG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006, 25 T 1174/06 (nicht rechtskräftig), ZVI 2007, 387