Vorzeitige Erteilung der RSB auch bei offenen Verfahrenskosten möglich
27.05.2008
AG Göttingen, Beschluss vom 27.05.2008, 74 IK 282/07 (rechtskräftig)
Leitsatz:
- Haben keine Gläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann die RSB sofort erteilt werden. Es ist nicht Voraussetzung, dass sämtliche Masseverbindlichkeiten befriedigt sind.
- Die Interessen der Landeskasse sind dadurch ausreichend berücksichtigt, dass etwaiger Vermögenserwerb in der vierjährigen Nachhaftungsphase gem. § 4b Abs. 1 Inso berücksichtigt ist und die Treuhänderkosten in der WVP eingespart werden.
AG Göttingen, Beschluss vom 27.05.2008, 74 IK 282/07 (rechtskräftig), ZVI 2008, 358