Zum Ende des Insolvenzbeschlags nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung

11.06.2008

LG Dresden, Beschluss vom 11.06.2008 – 5 T 507/08

Leitsatz:

  1. Haben keine Gläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann die RSB sofort erteilt werden. Es ist nicht Voraussetzung, dass sämtliche Masseverbindlichkeiten befriedigt sind.
  2. Die Interessen der Landeskasse sind dadurch ausreichend berücksichtigt, dass etwaiger Vermögenserwerb in der vierjährigen Nachhaftungsphase gem. § 4b Abs. 1 Inso berücksichtigt ist und die Treuhänderkosten in der WVP eingespart werden.

AG Göttingen, Beschluss vom 27.05.2008, 74 IK 282/07 (rechtskräftig), ZVI 2008, 358