Zum Ende des Insolvenzbeschlags nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung
11.06.2008
LG Dresden, Beschluss vom 11.06.2008 – 5 T 507/08
Leitsatz:
- Haben keine Gläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann die RSB sofort erteilt werden. Es ist nicht Voraussetzung, dass sämtliche Masseverbindlichkeiten befriedigt sind.
- Die Interessen der Landeskasse sind dadurch ausreichend berücksichtigt, dass etwaiger Vermögenserwerb in der vierjährigen Nachhaftungsphase gem. § 4b Abs. 1 Inso berücksichtigt ist und die Treuhänderkosten in der WVP eingespart werden.
AG Göttingen, Beschluss vom 27.05.2008, 74 IK 282/07 (rechtskräftig), ZVI 2008, 358