Antragsrecht für Versagung der RSB in der Wohlverhaltensperiode
09.10.2008
BGH, Beschluss vom 9. 10. 2008 - IX ZB 16/08
Leitsatz:
Gläubiger, die nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen, können in der Wohlverhaltensphase keine Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO stellen.
BGH, Beschluss vom 9. 10. 2008 - IX ZB 16/08, ZinsO 1-2/2009, 52