Nachschieben von Gründen bei Versagungsanträgen
12.02.2009
BGH, Beschluss vom 12. 02. 2009, IX ZB 158/08
§§ 290, Abs. 1 InsO
Leitsatz:
Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann nicht auf von anderen Versagungsan-tragstellern vorgebrachte Gründe gestützt werden, die sich der Beschwerdeführer im Schlusstermin nicht wenigstens hilfsweise zu eigen gemacht hatte.
BGH, Beschluss vom 12. 02. 2009, IX ZB 158/08, ZinsO 14/2009, 684