Nachschieben von Gründen bei Versagungsanträgen

12.02.2009

BGH, Beschluss vom 12. 02. 2009, IX ZB 158/08

§§ 290, Abs. 1 InsO

Leitsatz:
Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann nicht auf von anderen Versagungsan-tragstellern vorgebrachte Gründe gestützt werden, die sich der Beschwerdeführer im Schlusstermin nicht wenigstens hilfsweise zu eigen gemacht hatte.

BGH, Beschluss vom 12. 02. 2009, IX ZB 158/08, ZinsO 14/2009, 684