Versagung der Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung

09.07.2009

BGH, Beschluss vom. 09.07. 2009, IX ZB 199/08

§§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO

Leitsatz:
Die Entfernung und Vernichtung einer zur Masse gehörenden Einbauküche aus der vom Schuldner bis zur Übergabe an den Käufer genutzten Wohnung, die der Insolvenzverwalter für einen Mehrpreis von 1.500 € mit der Eigentumswohnung des Schuldners verkauft hatte, stellt eine Ver-mögensverschwendung dar.

BGH, Beschluss vom. 09.0 7. 2009, IX ZB 199/08, ZinsO 33/2009, 1507