Voraussetzung der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 Abs. 1 InsO

22.10.2009

BGH, Beschluss vom 22. 10. 2009, IX ZB 43/07

§§ 298 Abs. 1 InsO

Leitsatz:
Wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Restschuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat.

BGH, Beschluss vom 22. 10. 2009, IX ZB 43/07, ZInsO 49/2009, 2310