Zur Glaubhaftmachung von Versagungsgründen nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO

06.05.2010

BGH, Beschluss vom 06.05.2010, IX ZB 216/07

§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Leitsatz:
Zur Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unvollständige oder unzutreffende Anga-ben gegenüber der Finanzbehörde kann die Vorlage einer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift in einem gegen den Schuldner geführten Steuerstrafverfahren ausreichen.

BGH, Beschluss vom 06.05.2010, IX ZB 216/07, ZVI 2010, 278