Versagung der Restschuldbefreiung bei unterlassener Auskunftserteilung ohne Gläubigerantrag
29.04.2010
AG Mannheim, Beschluss vom 29.04.2010, 55 IK 323/04
§ 296 Abs. 2 Satz 3 InsO
Leitsatz:
Missachtet der Schuldner innerhalb der ihm vom Gericht gesetzten Frist seine Pflicht zur Aus-kunftserteilung, kann die Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen auch dann erfol-gen, wenn ein Antrag eines Gläubigers nicht erfolgt ist.
AG Mannheim, Beschluss vom 29.04.2010, IK 323/04, ZVI 2010, 320, ZInsO 39/2010, 1758
Anmerkung: Siehe hierzu auch Jacobi, ZVI 2010, 289