Steuerhinterziehung begründet Versagung der Restschuldbefreiung
27.07.2010
BGH, Urteil vom 27.07.2010, IX ZB 199/09
Leitsatz:
Hat ein Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sein Unternehmen unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen sowie unrichtige Umsatzsteuererklärungen eingereicht und dadurch Erstattungen erlangt, die ihm nicht zustanden beziehungsweise Steuern verkürzt, ist eine Restschuldbefreiung zu versagen. Denn die Steuerhinterziehung erfüllt den Versagungstatbestand der Täuschung zulasten öffentlicher Kassen.
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 199/09