Fehlverhalten des Verfahrensbevollmächtigten kann Schuldner nicht als eigenes Verschulden zugerechnet werden

10.02.2011

BGH, Beschluss vom 10.02.2011, IX ZB 250/08

Leitsatz:
Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerechnet werden.

BGH, Beschluss vom 10.02.2011, IX ZB 250/08