Keine Verkürzte Wohlverhaltensperiode bei Verfahrenseröffnung nach dem 30.11.2001

21.05.2004

BGH, Beschluss vom 21.05.2004 - IX ZB 274/03

Leitsatz:
Eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre nach der Übergangsvorschrift des Art. 107 EGInsO ist in Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind, nicht mehr möglich.

BGH, Beschluss vom 21.05.2004 - IX ZB 274/03, ZVI 2004, 356