Zulässigkeit der Aufrechnung von in der Tabelle angemeldeten Steuerforderungen in der Wohlverhaltensperiode

29.11.2004

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 29.11.2004 - 10K 2356/04

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 29.11.2004 - 10K 2356/04, ZVI 2005, 222

Leitsätze:
1. Das Finanzamt ist im Restschuldbefreiungsverfahren eines Steuerpflichtigen berechtigt, gegen Steuererstattungsansprüche des Steuerpflichtigen aufzurechnen. Dieses Recht wird nicht durch das Vollstreckungsverbot des § 294 InsO und die Aufrechnungsverbote der §§ 94 ff., 294 Abs.3 InsO eingeschränkt.
2. Die Aufrechnung ist auch dann zulässig, wenn sicher der Erstattungsanspruch aus einem Veranlagungszeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Wohlverhaltensperiode ergibt.
3. Steuererstattungsansprüche gehören nicht zum Arbeitseinkommen und sind daher nicht von der Abtretungserklärung des § 287Abs. 2 InsO erfasst.

So auch:
FG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2004 - 18 K 321/04, ZVI 2005, 94 und Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 18.11.2004 - AZ 3 K 50332/03, unveröffentlicht