Nachtragsverteilung bei überraschendem Übererlös durch absonderungsberechtigten Gläubiger
01.02.2005
BGH, Beschluss vom 01.12.2005, IX ZB 17/04, ZVI 2006, 24
Leitsätze:
- Die Anordnung der Nachtragsverteilung ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig.
- Gegenstände der Masse werden dann nachträglich ermittelt, wenn ein absonderungsberechtigter Gläubiger einen zunächst nicht erwarteten Übererlös erzielt.