Nach Niederlegung des Schlussverzeichnis angemeldete Forderung
22.03.2007
BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 8/05
Leitsatz:
Eine nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung nimmt an der Schlussverteilung nicht mehr teil.