Nach Niederlegung des Schlussverzeichnis angemeldete Forderung

22.03.2007

BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 8/05

Leitsatz: 
Eine nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung nimmt an der Schlussverteilung nicht mehr teil. 

BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 8/05