Zur Insolvenzfestigkeit von Einzugsermächtigungslastschriften

20.07.2010

BGH, Urteil vom 20. 07. 2010 - IX ZR 37/09

Leitsätze:

  1. Ist eine im Einziehungsermächtigungsverfahren erfolgte Lastschrift unter Verwendung des un-pfändbaren Schuldnervermögens eingelöst worden, fehlt dem (vorläufigen) Verwalter/Treuhänder in der Insolvenz des Schuldners - unabhängig davon, ob jenem die Verwaltungs- und Verfügungs-befugnis übertragen worden ist - die Rechtsmacht, die Genehmigung zu versagen.
  2. Der (vorläufige) Verwalter/Treuhänder darf im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten, vom Schuldner noch nicht genehmigten Lastschriften nicht pauschal die Genehmigung versagen, sondern muss im Einzelfall prüfen, wie weit seine Rechtsmacht reicht. 

BGH, Urteil vom 20. 07. 2010 - IX ZR 37/09, ZInsO 35/2010, 1534, ZVI 2010/382