Bei Kündigung des Genossenschaftsanteils besteht kein Anspruch auf Auskehrung des notwendigen Kautionsbetrages

02.12.2010

BGH, Beschluss vom 02.12.2010, IX ZB 120/10

Leitsatz:
Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt. 
BGH, Beschluss vom 02.12.2010, IX ZB 120/10