Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistung

11.10.2011

LG Hannover, Beschluss vom 11.10.2011, 62 IK 374/10 (rechtskräftig)

Leitsatz: 
Dem Grunde nach sind Arbeitseinkommen und Sozialleistungen zusammenzurechnen und somit ein Antrag nach § 850e Nr. 2a ZPO möglich. Bei den Sozialleistungen ist allerdings vorab zu prüfen, ob diese überhaupt nach dem SGB pfändbar sind. 
LG Hannover, Beschl. v. 20. 6. 2011 - 11 T 5/11, InsbürO 2012, 37 

Anmerkung:

Das LG Hannover hat mit dieser Entscheidung die Pfändbarkeit von Unterkunfts- und Heizungskosten abgelehnt und insoweit auf eine analoge Anwendung des § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I verwiesen, nachdem Ansprüche nach § 7 WGG nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Unterkunfts- und Heizungskosten seien zweckgebundene Sozialleistungen, die ausschließlich für den Inhaber der Mietzinsansprüche pfändbar seien. Eine Pfändbarkeit zugunsten der Insolvenzmasse scheide daher aus.