Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen bei Festsetzung der Pfändungsfreigrenze
03.11.2011
BGH, Urteil vom 3. 11. 2011 - IX ZR 45/11
Leitsatz:
Will der Insolvenzverwalter (Treuhänder) erreichen, dass bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages des Arbeitseinkommens des Schuldners der Ehegatte wegen eigener Einkünfte als Unterhaltsberechtigter nicht berücksichtigt wird, hat er die Entscheidung des Insolvenzgerichts herbeizuführen.
BGH, Urt. v. 3. 11. 2011 - IX ZR 45/11, ZInsO 01-02/2012, 30, ZVI 2012, 15