Einkommensteuernachzahlungen für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens sind keine Masseverbindlichkeit

27.07.2011

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.07.2011, VI R 9/11

Leitsätze: 

  1. Einkommensteuernachzahlungen, die der nichtselbstständig tätige Insolvenzschuldner leisten muss, begründen grds. auch dann keine Masseverbindlichkeit, wenn der pfändbare Teil des Erwerbseinkommens zur Masse gelangt ist. 
  2. Das Recht zur Wahl der Lohnsteuerklasse geht auch im Insolvenzverfahren nicht auf den Insolvenzverwalter über, sondern verbleibt beim Insolvenzschuldner. 

BFH, Urteil vom 27.07.2011, VI R 9/11, ZInsO 48/2011, 2186