Wiederholte Stundungsantragsstellung

16.07.2003

LG Berlin, Beschluss vom 16.07.2003 - 16 T 792/03, ZVI 2004, 123

Leitsatz:

Die wiederholte Stellung eines Stundungsantrages nach Zurückweisung des früheren Antrags ist ungeachtet des rechts zur sofortigen Beschwerde gegen die Versagung zulässig. Eine Vorschrift, die die wiederholte Antragsstellung untersagt, gibt es nicht.

LG Berlin, Beschluss vom 16.07.2003 - 16 T 792/03, ZVI 2004, 123