Wiederholte Stundungsantragsstellung
16.07.2003
LG Berlin, Beschluss vom 16.07.2003 - 16 T 792/03, ZVI 2004, 123
Leitsatz:
Die wiederholte Stellung eines Stundungsantrages nach Zurückweisung des früheren Antrags ist ungeachtet des rechts zur sofortigen Beschwerde gegen die Versagung zulässig. Eine Vorschrift, die die wiederholte Antragsstellung untersagt, gibt es nicht.
LG Berlin, Beschluss vom 16.07.2003 - 16 T 792/03, ZVI 2004, 123