Stundungsantrag unbegründet ohne Versuch der Durchsetzung eines Kostenvorschussanspruches gegen den Ehepartner
25.01.2007
BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - IX ZB 6/06
Leitsatz:
Der Stundungsantrag eines Schuldners, dem ein Kostenvorschussanspruch gegen seinen Ehepartner zusteht, ist auch dann unbegründet, wenn der Ehepartner die Zahlung verweigert, der Schuldner aber nicht versucht hat, den Anspruch durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durchzusetzen.