Versagung der Verfahrenskostenstundung auch während der Wohlverhaltensperiode bei Verstoß gegen Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten
12.08.2008
LG Göttingen, Beschluss vom 12.08.2008, 10 T 90/08
Leitsatz:
Einem Schuldner, dem wegen Verletzung der Obliegenheitspflichten in der WVP die Restschuld-befreiung nach § 296 Abs. 1 InsO zu versagen ist, kann die für diesen Verfahrensabschnitt bewil-ligte Stundung der Verfahrenskosten entzogen werden, wenn er eindeutig gegen seine aus der In-solvenzordnung folgenden Mitwirkungspflichten verstoßen hat.
LG Göttingen, Beschluss vom 12.08.2008, 10 T 90(08, ZVI 2008, 472