Aufhebung der Stundung wegen fehlerhafter Angaben
08.01.2009
BGH, Beschluss vom 08.01.2009, IX ZB 167/08
Leitsätze:
- Auch unvollständig Angaben des Schuldners, die ein falsches Gesamtbild vermitteln, können zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führen.
- Eine Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen fehlerhafter und unvollständiger Anga-ben setzt voraus, dass diese für die Stundungsbewilligung ursächlich waren.